Finanzordnung

ecv logo sw3a TIF

 

Finanzordnung - Elsheimer Carneval Vereins 1928 e.V.

 

 

 

§ 1 Grundsatz der Sparsamkeit

Die Finanzen des Vereins sind sparsam und wirtschaftlich zu führen.

§ 2 Budgetplanung

Im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres (Kalenderjahres) erstellt der Vorstand eine Jahresplanung über alle vorgesehenen Ausgaben gemäß nachstehender Gliederung. Die Gliederung kann bei Bedarf erweitert oder geändert werden.

Anschaffungen zur Durchführung der Veranstaltungen

  • Vorgesehene Reparaturen
  • Investitionen (Gläser, Materialien, Zubehör, Werkzeuge, Musikinstrumente, Dekorationsmaterial usw.)
  • Speisen und Getränke

Sonstiges

  • Laufende Kosten (Versicherungen, Geschäftsbetrieb usw.)
  • Verbandsabgaben, Meldegelder (Gema, usw.)
  • Zuschüsse Ballett/Jugend/Komitee usw.

§ 3 Jahresabschluss

Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet die/der Kassierer/in dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht.

§ 4 Kassierer/Kassiererinnen

Die buchungstechnische Abwicklung obliegt den Kassierern/innen.

$ 5 Kontovollmacht

Folgenden Personen wird für das Vereinskonto die Vollmacht erteilt:

  • der bzw. dem Vorsitzenden,
  • den Stellvertretern bzw. den Stellvertreterinnen
  • der/dem 1. und 2. Kassierer/in
  • der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer.

§ 6 Zahlungsanweisungen

Zahlungsanweisungen bedürfen ab einem Betrag von 1000 € der „Sachlich richtig-Zeichnung” durch ein Vorstandsmitglied gem. § 5 der Finanzordnung.

§ 7 Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos über das Bankkonto des Vereins abzuwickeln.
Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.
Bei Beträgen über 100 € muss auf der Rechnung bzw. dem Beleg die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen sein.

§ 8 Vollmachten

Der Vorstand gemäß § 26 BGB kann Vollmachten für Rechtsgeschäfte erteilen
(z.B. den übrigen Vorstandsmitgliedern, den Vorsitzenden der Ausschüsse)

§ 9 Haftung/Vermögen

Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen,
das aus dem Kassenbestand und sämtlichem Inventar besteht.

§ 10 Einnahmen/Ausgaben

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus

  • Beiträgen der Mitglieder
  • Einnahmen aus Veranstaltungen
  • Spenden
  • Sonstige Einnahmen

Die Ausgaben des Vereins bestehen:

  • Verwaltungsausgaben
  • Aufwendungen im Sinne § 1 der Satzung/rsp. § 2 Finanzordnung

§ 11 Inkfafttreten der Finanzordnung

Die Finanzordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am
23.04.2004 in Kraft.

Stadecken-Elsheim, 23.April 2004